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   LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2022 - L 9 SO 317/21   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2022 - L 9 SO 317/21 (https://dejure.org/2022,39961)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20.10.2022 - L 9 SO 317/21 (https://dejure.org/2022,39961)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 20. Oktober 2022 - L 9 SO 317/21 (https://dejure.org/2022,39961)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (21)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2022 - L 9 SO 388/20

    Anspruch eines behinderten Menschen auf Versorgung mit einem Zusatzakku für ein

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2022 - L 9 SO 317/21
    Ein Anspruch der Klägerin auf Bewilligung des Therapiedreirads als Leistung der Eingliederungshilfe nach Teil 2 des SGB IX ist hingegen nicht Streitgegenstand (dazu bereits Urteil des Senats vom 30.06.2022 - L 9 SO 388/20).

    Der angefochtene Bescheid hat sich nicht erledigt (dazu bereits Urteil des Senats vom 30.06.2022 - L 9 SO 388/20).

    Eine Anspruchsbegründung nach den Vorschriften des Sechsten Kapitels des SGB XII in der bis zum 31.12.2019 gF wäre demgegenüber nachrangig (§ 2 SGB XII) und ist ohnehin trotz des bereits 2017 gestellten Versorgungsantrags nicht mehr möglich (dazu bereits Urteil des Senats vom 30.06.2022 - L 9 SO 388/20).

    Dies bedeutet auch, dass die Leistung dem Leistungsberechtigten viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung der Lebensumstände lässt und die Selbstbestimmung fördert (BSG Urteil vom 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R; Urteil des Senats vom 30.06.2022 - L 9 SO 388/20).

  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Spezialtherapiedreirad - Vorbeugung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2022 - L 9 SO 317/21
    Ein solches dient als Leistung zur medizinischen Rehabilitation dem Ausgleich einer Behinderung iSv § 33 Abs. 1 Satz 1 SGB V, wenn es seinem Zweck entsprechend die Auswirkungen der Behinderung beseitigt oder mindert und damit der Befriedigung eines Grundbedürfnisses dient (BSG Urteil vom 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R).

    Dies bedeutet auch, dass die Leistung dem Leistungsberechtigten viel Raum zu eigenverantwortlicher Gestaltung der Lebensumstände lässt und die Selbstbestimmung fördert (BSG Urteil vom 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R; Urteil des Senats vom 30.06.2022 - L 9 SO 388/20).

    Ebenso steht einem Anspruch nicht entgegen, dass das Rad über einen elektrischen Hilfsmotor verfügt (BSG Urteil vom 07.05.2020 - B 3 KR 7/19 R).

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2022 - L 9 SO 317/21
    Die Klägerin verfolgt diesen Sachleistungsanspruch (BSG Urteile vom 07.04.2022 - B 3 KR 4/20 R, vom 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R und vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R) zutreffend mit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 2, Abs. 4 SGG).

    Mit diesen Fortbewegungsmitteln ist das von der Klägerin beantragte Therapiedreirad indes nicht vergleichbar (dazu BSG Urteil vom 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R).

    Das Vorliegen einer vertragsärztlichen Verordnung ist für einen Versorgungsanspruch zum Behinderungsausgleich nicht zwingend geboten (BSG Urteil vom 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R).

  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R

    Anspruch auf Versorgung mit einem Therapie-Dreirad - Genehmigungsfiktion nach §

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2022 - L 9 SO 317/21
    Dementsprechend hat auch das BSG das "Easy Rider 2" unproblematisch als Hilfsmittel angesehen (BSG Urteil vom 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R) und ist dieses Fahrzeug im Hilfsmittelverzeichnis aufgeführt.

    Die Beklagte hat daher individuell zu prüfen, wie die Behinderung der Klägerin ihrem Wunsch entsprechend und in einer dem Teilhaberecht des SGB IX angemessenen Weise ausgeglichen wird (BSG Urteil vom 15.03.2018 - B 3 KR 4/16 R).

  • BSG, 24.06.2021 - B 8 SO 19/20 B

    Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwerb und Unterhaltung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2022 - L 9 SO 317/21
    Leistungen der Eingliederungshilfe nach neuem Recht sind daher nach der Rechtsprechung des BSG nicht zulässiger Streitgegenstand eines Rechtsstreits, wenn der angegriffene Verwaltungsakt - wie hier - keine Regelung über Leistungen nach dem SGB IX enthält (BSG Beschluss vom 24.06.2021 - B 8 SO 19/20 B).

    Dies bedeutet zugleich, dass der ursprüngliche Verwaltungsakt für die Zeit ab 01.01.2020 keine Wirkung mehr entfaltet (BSG Beschluss vom 24.06.2021 - B 8 SO 19/20 B).

  • BSG, 04.04.2019 - B 8 SO 11/17 R

    Erstattungsanspruch des Jugendamtes als erstangegangenem, aber nur nachrangig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2022 - L 9 SO 317/21
    Für die Anwendung dieser Vorschrift genügt es, dass von einem Rehabilitationsträger Rehabilitationsleistungen beansprucht werden (BSG Urteile vom 04.04.2019 - B 8 SO 11/17 R, vom 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R und vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R).

    Nach § 14 Abs. 2 Satz 3, Satz 2 SGB IX ist damit die Beklagte als zweitangegangener Leistungsträger, an den der Antrag innerhalb der Zweiwochenfrist weitergeleitet worden ist (Eingang bei der Beigeladenen 23.05.2017; Fristbeginn 24.05.2017; Fristende 06.06.2017), umfassend für alle Teilhabeleistungen zuständig geworden (dazu BSG Urteil vom 04.04.2019 - B 8 SO 11/17 R).

  • BSG, 15.03.2018 - B 3 KR 18/17 R

    Kein Anspruch auf Gewährung einer Unterschenkelprothese mit einem Prothesenfuß

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2022 - L 9 SO 317/21
    Auf die Variante "Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung" kann die Klägerin ihren Anspruch allerdings nicht stützen, da diese Variante keine medizinische Rehabilitation ist (BSG Urteil vom 15.04.2018 - B 3 KR 18/17 R).
  • BSG, 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2022 - L 9 SO 317/21
    Wünsche sind insbesondere dann berechtigt iSv § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, wenn sie nicht über die Bedürfnisse der Mehrheit der nichtbehinderten Menschen hinausgehen und daher sozialadäquat sind (BSG Urteil vom 19.05.2022 - B 8 SO 13/20 R zum Wunsch eines behinderten Menschen nach einer einwöchigen Urlaubsreise).
  • BSG, 10.09.2020 - B 3 KR 15/19 R

    Krankenversicherung - Versorgung mit einer GPS-Uhr als Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2022 - L 9 SO 317/21
    Deshalb besteht kein Anspruch auf ein teureres Hilfsmittel, soweit die kostengünstigere Versorgung für den angestrebten Nachteilsausgleich funktionell in gleicher Weise geeignet ist (BSG Urteil vom 10.09.2020 - B 3 KR 15/19 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2022 - L 16 KR 421/21

    Selbstbestimmungsrecht von Rollstuhlfahrern

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 20.10.2022 - L 9 SO 317/21
    Es dient dem berechtigten Grundbedürfnis nach Selbstbestimmung und der Führung eines selbstbestimmten Lebens, einen behinderten Menschen so lange wie möglich seinen Wünschen entsprechend nicht lediglich mit einem Hilfsmittel zu versorgen, das ihn zur absoluten Passivität zwingt (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen Urteil vom 13.09.2022 - L 16 KR 421/21).
  • BSG, 13.05.1998 - B 8 KN 13/97 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - selbstbeschafftes Tandem-Therapiefahrrad

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

  • BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung -

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2020 - L 8 SO 84/20

    Vorläufige Kostenübernahme für einen Hausgebärdensprachkurs; Auswahl einer

  • BSG, 11.02.2015 - B 6 KA 7/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Drittanfechtung der Genehmigung einer

  • BGH, 18.07.2002 - III ZR 287/01

    Ansprüche der Gemeinden aufgrund der Entwässerung von Bundesstraßen; Begriff der

  • BSG, 18.08.1999 - B 4 RA 25/99 B

    Anforderungen an die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei

  • BSG, 07.04.2022 - B 3 KR 4/20 R

    Krankenversicherung - Festsetzung von Festbeträgen für Hilfsmittel (hier:

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - L 9 SO 240/21
    Der Bescheid hat sich nicht durch die mit Wirkung vom 01.01.2020 erfolgte Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgerecht des SGB XII und seine Überführung in das SGB IX und die Zuständigkeitsregelung in § 6 Abs. 1 Nr. 7 SGB IX, wonach für die von dem Kläger begehrte Leistung nunmehr die Träger der Eingliederungshilfe und nicht mehr die Träger der Sozialhilfe, die auch keine Rehabilitationsträger mehr sind, zuständig sind (vgl. dazu BSG Beschluss vom 25.06.2020 - B 8 SO 36/20 B), erledigt iSd § 39 Abs. 2 SGB X. Eine solche Erledigung tritt allenfalls in Fällen ein, in denen ein Bescheid angefochten wird, der Bedarfe betrifft, die über den 31.12.2019 hinaus bestehen (hierzu BSG Beschluss vom 24.06.2021 - B 8 SO 19/20 B; Urteile des Senates vom 30.06.2022 - L 9 SO 388/20 und vom 20.10.2022 - L 9 SO 317/21).
  • LSG Hessen, 17.05.2023 - L 4 SO 205/20

    Anspruch auf Kostenerstattung für erbrachte Leistungen zur Teilhabe am

    Leistungen der Eingliederungshilfe nach neuem Recht sind daher nach der Rechtsprechung des BSG nicht zulässiger Streitgegenstand eines Rechtsstreits, wenn der angegriffene Verwaltungsakt keine Regelung über Leistungen nach dem SGB IX enthält (BSG Beschluss vom 24. Juni 2021 - B 8 SO 19/20 B; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. Oktober 2022 - L 9 SO 317/21 -, Rn. 30, juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.10.2023 - L 5 KR 149/22
    Es dient dem berechtigten Bedürfnis nach Selbstbestimmung und der Führung eines eigenverantwortlich gestalteten Lebens, einen behinderten Menschen so lange wie möglich seinen Wünschen entsprechend nicht lediglich mit einem Hilfsmittel zu versorgen, das ihn zur absoluten Passivität zwingt (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, 13.09.2022 - L 16 KR 421/21, Rn. 36 f.; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, 20.12.2022 - L 9 SO 317/21, Rn. 49).
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